Navigation durch das Beschäftigungs-Dickicht in der EU
Lassen Sie uns das Dilemma zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen genauer betrachten
„Sind Sie Arbeitnehmer oder selbstständig?“ Dies mag wie eine einfache Frage erscheinen. Ein Arbeitnehmer ist jemand, der für einen Arbeitgeber arbeitet, während ein Selbständiger für sich selbst arbeitet. Für die meisten Menschen ist die Frage daher leicht zu beantworten. In manchen Fällen kann die Antwort jedoch schwierig sein. In Ländern in der gesamten EU sind Streitigkeiten über den Beschäftigungsstatus von Menschen vor die nationalen Gerichte gebracht worden. Diese Fragen wurden sogar vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.
In diesem Artikel werden wir erörtern, warum Ihr Beschäftigungsstatus wichtig ist. Wir werden auch einige Faktoren erläutern, die für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen von grundlegender Bedeutung sind.
Arbeitnehmer vs. Selbständiger: Warum ist das so wichtig?
Der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen kann vielschichtig, komplex und bisweilen umstritten sein.
Ihr Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger hat Auswirkungen auf Ihre Arbeitsrechte. Im Laufe der Jahre hat die EU eine Reihe von Richtlinien für die EU-Mitgliedstaaten erlassen, die eine Vielzahl von Bereichen abdecken, wie z. B. die Arbeitszeit von Arbeitnehmern, bezahlten Urlaub sowie Gesundheit und Sicherheit in der Arbeitsumgebung. Ein Beispiel für diese Richtlinien ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), die die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr zu garantieren. Diese Richtlinien tragen dazu bei, bestimmte Rechte für Arbeitnehmer in der gesamten EU zu garantieren.
Neben Ihren Rechten als Arbeitnehmer hat Ihr Beschäftigungsstatus auch Auswirkungen auf Ihre Pflichten, einschließlich Ihrer Pflichten als Steuerzahler. Als Arbeitnehmer ist Ihr Arbeitgeber beispielsweise dafür verantwortlich, Ihre Lohnsteuer zu berechnen und an die Steuerbehörden abzuführen. Wenn Sie jedoch selbständig sind, sind Sie für die Berechnung und Übermittlung Ihrer Steuern an die Steuerbehörden verantwortlich. Die Steuervorschriften für Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit können in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sein. Daher müssen Sie Ihren Beschäftigungsstatus kennen, damit Sie sicherstellen können, dass Ihre Steuern korrekt ausgefüllt werden.
Bin ich Arbeitnehmer oder Selbständiger?
Es gibt viele Beschäftigungssituationen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Besteht Unklarheit darüber, ob eine Person Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, muss ihr Fall individuell geprüft werden. Eine Person gilt im Allgemeinen als Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber:
- entscheidet:
- wo die Tätigkeit der Person ausgeübt wird (Arbeitsort)
- wie viele Stunden am Tag die Person arbeitet (Arbeitszeit)
- welche Tätigkeit die Person auf der Grundlage der geschäftlichen Erfordernisse des Unternehmens ausübt
- wie die Tätigkeit auszuführen ist, und der Person Anweisungen erteilt
- das Risiko für die Tätigkeit des Unternehmens trägt.
Eine Person gilt im Allgemeinen als selbständig, wennsie:
- entscheidet:
- wo ihre Tätigkeit ausgeübt wird (Arbeitsort)
- wie viele Stunden am Tag sie arbeiten möchte (Arbeitszeit)
- welche Tätigkeit sie auf der Grundlage der geschäftlichen Bedürfnisse des Unternehmens ausübt
- wie die Tätigkeit ausgeübt wird
- das Risiko für die von ihr ausgeübte Tätigkeit trägt.
- andere Personen einstellen kann, die für sie arbeiten oder ihr helfen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die je nach Einzelfall bei der Bestimmung des Beschäftigungsstatus berücksichtigt werden können.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wenn Sie mehr über Beschäftigung und Besteuerung in der EU erfahren möchten, finden Sie auf der TAXEDU-Website eine Reihe von Bildungsmaterialien.